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Domain Backorders: Pending Delete Liste

Der Domain-Backordering-Service von HEXONET überwacht zur Löschung anstehende Domains im Auftrag unserer Kunden. Die Liste der Domains, die frei werden, wird ständig erweitert. Viele Registries veröffentlichen solche sogenannte Löschlisten inklusive dem Löschdatum. Wir stellen diese Listen nun ganz einfach im Control Panel für Sie als Download zur Verfügung. Sie können die Liste nach Domainnnamen, nach Premium-Domains oder sogar nach Registry, im Falle von Donuts und Rightside nTLDs, sortieren. Die Backorder-Liste finden Sie im Control Panel unter Produktverwaltung --> Backorder --> Domain Backorder Admin --> Download.

 

Donuts verschiebt den Start von 4 chinesischen IDN TLDs

Donuts hat den Start von 4 chinesischen IDN (Internationalized Domain Names) TLDs bis auf weiteres verschoben. Somit wurde die Sunrise-Phase bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Wir werden Sie informieren, sobald uns nähere Informationen zum Start der General Availabilty für diese TLDs vorliegen.

 

Währungsänderung bei .AC, .IO und .SH Domains

Wir wurden kürzlich darüber informiert, dass sich ab dem 1. Januar 2017 die Währung von .AC, .IO und .SH von GBP zu USD ändert. Daraus ergeben sich folgende Preisänderungen:

 

Preisreduzierung für .CH Domains

Ab dem 1. Januar 2017 reduzieren sich die Preise für .CH Domains wie folgt:

 

Premium Domains

HEXONET bietet ab sofort für folgende Domainendungen Premiumdomains an:

 

Währungs- und Preisänderung bei .SKI, .BIO und .ARCHI am 4. Februar 2017

Afilias hat kürzlich die StarttingDOT TLDs .ARCHI, .SKI und .BIO übernommen. Somit ändern sich ab dem 4. Februar 2017 die Währung und die Preise dieser TLDs wie folgt:

.BIO und .ARCHI Preise:

.SKI Preise:

 

Neuer Prozess für Inhaberwechsel bei .FR, .PM, .RE, .TF, .WF und .YT - ab 12. Dezember 2016

Um den Erwartungen und Wünschen der User gerecht zu werden, wird Afnic das Inhaberwechsel-Verfahren einfacher und marktkonformer gestalten. Ab dem 12. Dezember 2016 wird der Inhaberwechsel wie folgt funktionieren:

Aus technischer Sicht wird aus einem TRADE --> UPDATE.

 

Gastbeitrag des Rechtsanwalts Hagen Hild

Landgericht Köln spricht dem 1. FC Köln die Domain „fc.de“ zu
 
Die kurze und einprägsame Domain „fc.de“ ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesligaverein 1. FC Köln und einem durch die Kanzlei Hild & Kollegen vertretenen privaten Domaininhaber. Für die Kölner Richter, die vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil in der Sache fällen mussten, steht fest: es gibt nur einen FC und zwar den 1. FC Köln. Die Auffassung, dass die Domainregistrierung eine Namensrechtsverletzung des Bundesligisten darstellt, ist jedoch nicht unumstritten.
 
Worum geht es in der Sache?
 
Unser Mandant ist Inhaber der auf seinen Namen registrierten Domain „fc.de“ und bot diese im Internet auf einer Verkaufsplattform für Domains zum Kauf an. Eine Webseite mit eigenen Inhalten wurde unter dieser Domain von ihm nicht betrieben.
 
Ein Angebot des 1. FC Köln, ihm 5.000.- € für die Domain zu bezahlen, lehnte der Domaininhaber ab. Daraufhin mahnte der Bundesligaverein den Privatmann wegen Verletzung der Benutzungsmarke „FC“, des gleichnamigen Unternehmenskennzeichens sowie einer Namensrechtsverletzung an dem Kürzel „FC“ ab und erhob anschließend Klage vor dem LG Köln.
 
Der Fußballverein führte an, er sei unter dem Kürzel „FC“ bekannt und auch in der Medienberichterstattung habe sich die Bezeichnung etabliert.
 
Zuvor hatte der 1. FC Köln einen Dispute-Antrag beim Deutschen Network Information Center (DENIC) gestellt. Dieser Antrag verhindert, dass der Domaininhaber die Internetadresse an einen Dritten übertragen kann. Wird die Domain gelöscht, so wird der Antragsteller zudem neuer Domaininhaber.
 
Vor dem LG Köln beantragte der Bundesligaverein eine Unterlassung der Nutzung der Domain sowie eine Einwilligung in die Löschung der Domain. Hierbei ging der Verein sowohl aus der Benutzungsmarke als auch aus Namensrecht vor.
 
Der Domaininhaber sah keine Verletzung der Markenrechte des Fußballvereins gegeben und bestritt darüber hinaus das Bestehen eines Namensrechts des 1. FC Köln an dem Kürzel „FC“. Die Abkürzung „FC“ stehe für eine ganze Reihe von Begriffen und sei im Sportbereich allgemein üblich für den Begriff „Fußballclub“. Daher gebe es in Deutschland sowie auch im Ausland viele Fußballvereine, die das Kürzel in ihrem Namen tragen.
 
Das LG Köln hatte nun in erster Instanz über die durch den Bundesligaverein beantragte Unterlassung der Nutzung der Domain sowie Löschung der Internetadresse „fc.de“ zu entscheiden.
 
Entscheidung des Landgerichts Köln
 
Die Kölner Richter lehnten eine Verletzung der Benutzungsmarke „FC“ sowie des Unternehmenskennzeichens des Bundesligavereins ab, da der Domainname durch den Domaininhaber bislang noch gar nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt worden war.
 
Nach Auffassung des Gerichts steht dem 1. FC Köln jedoch ein Namensrecht im Sinne des § 12 BGB an der Zeichenfolge „FC“ zu. Dieses Recht entstehe mit Aufnahme der Benutzung im Verkehr, wenn die Bezeichnung auf die beteiligten Verkehrskreise wie ein Name wirkt. Der Kölner Traditionsverein sei - wie die Richter aufgrund eigener Erfahrung beurteilen könnten - zumindest in fußballinteressierten Verkehrskreisen unter der Abkürzung bekannt, während andere Vereine nur in Verbindung mit weiteren Buchstabenzusätzen benannt würden, wie beispielsweise der FC Augsburg als FCA und der FC Bayern als FCB. Das Kürzel „FC“ verfüge zudem über hinreichende Unterscheidungskraft. Der Domaininhaber könne sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass das Kürzel allgemein für „Fußballclub“ verwendet werde. Denn es erscheine ausgeschlossen, dass das Kürzel „FC“ außerhalb der Benennung bestimmter Fußballvereine an die Stelle des Wortes „Fußballclub“ tritt.
 
Mit der Registrierung der Domain habe der Privatmann, dem kein eigenes Benutzungsrecht an der Buchstabenfolge zustehe, das Namensrecht des 1. FC Köln verletzt, so die Richter. Dem Bundesligaverein stehe daher ein Anspruch auf Löschung der Domain „fc.de“ zu.
 
 Ausblick
 
Die Frage, ob es wirklich nur den einen FC gibt, und ob damit stets der 1. FC Köln gemeint sein muss, ist mit dieser Entscheidung noch nicht abschließend geklärt.
 
Im Augenblick steht es 1:0 für den 1. FC Köln, die zweite Halbzeit könnte jedoch noch eine Wendung bringen. Der Domaininhaber hat Berufung eingelegt und nun bleibt es abzuwarten, wie die Richter der zweiten Instanz entscheiden.
 

Die vollständige Urteilsbesprechung finden Sie unter:https://www.kanzlei.biz/landgericht-koeln-spricht-dem-1-fc-koeln-die-domain-fc-de-zu-lg-koeln-09-08-2016-33-o-250-15/
 
kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT.IP.Media.
 
Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt IT-Recht und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz